SPAM an Anwälte ist erlaubt
Da das Aussortieren nicht bestellter Reklame weniger als zehn Sekunden in Anspruch nehme, kann der Empfänger nicht den Erlass einer einstweiligen Verfügung dagegen verlangen. Dies hat das Amtsgerichts (AG) Dresden entschieden (Az. 114 C 2008/05). Laut AG überwiege das Interesse des Versenders an der „bequemen und kostengünstigen Werbemethode“, sodass die geringe Störung des Betriebsablaufes beim […]