In das Kanzlerkopf man schauen nicht kann

Jelena Hoffmann MdB am 09.08.2005 in der mündlichen Verhandlung zur Klage gegen die Auflösung des 15. Deutschen Bundestages. Quelle: wikipedia [via Neues aus Schwabenheim]

Beitritt zum Organstreit

„Beitritt der politischen Parteien zum Organstreitverfahren der Bundestagsabgeordneten Hoffmann und Schulz unzulässig“ Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 8. August 2005. Es fehlt an der erforderlichen Übereinstimmung der rechtlichen Interessen der klagenden Abgeordneten einerseits und der beitrittswilligen politischen Parteien (Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit; Familien-Partei Deutschlands; Ökologisch-Demokratische Partei) andererseits. […]