Google Mail-Betrieb in Deutschland wird nicht unterbrochen

Laut de.internet.com weiss Google nichts von einer einstweiligen Verfügung. Der Suchmaschinenbetreiber Google hat Berichte über den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Freemail-Angebot Google Mail in Deutschland zurückgewiesen. Laut Medienberichten soll das Unternehmen deswegen hierzulande auch keine neuen GMail-Adresse mehr freigeben dürfen. „Wir haben keine einstweilige Verfügung erhalten“, sagte Unternehmenssprecher Stefan Keuchel gegenüber de.internet.com.

schmidt.de

Die SAT 1 Satelliten Fernsehen GmbH hat mit Datum vom 24.05.2005 am Oberlandesgericht Celle Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 22.04.2005 (Az.: 9 O 117/04) eingelegt. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 13 U 117/05. [via domainblog] Das LG Hannover hatte zu Gunsten der Namensrechte eines Herrn Schmidt entschieden.

BVerfGE 62, 1 – Bundestagsauflösung

Aus den Leitsätzen der Entscheidung des BVerfG v. 16.02.1983 – 2 BvE 1, 2, 3, 4/83 7. Eine Auslegung dahin, daß Art. 68 GG einem Bundeskanzler, dessen ausreichende Mehrheit im Bundestag außer Zweifel steht, gestattete, sich zum geeignet erscheinenden Zeitpunkt die Vertrauensfrage negativ beantworten zu lassen mit dem Ziel, die Auflösung des Bundestages zu betreiben, […]