ne bis in idem

Gefunden im Thomas/Putzo, ZPO, 25. A., § 322 Rz. 7 Grundsatz im Strafrecht nach dem ein Täter wegen einer Straftat nur einmal verurteilt werden darf (Strafklageverbrauch). Quelle: lexexact Lateinisch: „Nicht zweimal in derselben Sache“. Verbot einer erneuten Strafverfolgung des Täters wegen derselben Tat, sog. „Strafklageverbrauch“. Dies folgt aus § 103 GG. Besonders problematisch ist, was […]