Nestlé gewinnt Streit um maggi.com

Ein Privatmann namens Maggi muss den Domainnamen „www.maggi.com“ seiner Familien-Website an die Maggi-Unternehmungen und Nestlé abgeben. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Nidwaldner Kantonsgerichts bestätigt (Anm: Urteil v. 19.01.2005 – 4C.376/2004, gefunden im domainblog). Der Domainname „www.maggi.com“ war 1996 von einer Treuhandfirma registriert und 2001 auf den Familienvater übertragen worden. Seit 2002 betreibt er unter […]