Gericht verbietet Suchmaschinenbetreiber die Listung von Markennamen

Im Wege einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht (LG) Düsseldorf dem Betreiber der Suchmaschine Das-Web.net die Auflistung des Markennamens Aladon innerhalb der Trefferanzeige verboten (Az. 2a O 10/05). Die Verfügung erwirkte der Versicherungsmakler Peter Zinke, der seine Dienstleistung im Internet unter der Domain www.aladon.de anbietet. Mehr bei heise.