Kai strukturell äquivalent zu behandeln wie Andrea

OLG Hamm v. 29.04.2004 – 15 W 102/03 Schöner kann man es wohl nicht ausdrücken… In der Sache ging es um die alleinige Verwendung des Vornamens Kai für männlichen Nachwuchs. Der OLG-Report berichtet aus den Gründen: Die Kläger dürfen ihrem Kind den Vornamen „Kai“ als alleinigen Vornamen geben. Hierin kommt das männliche Geschlecht des Kindes […]