Justizmodernisierungsgesetz beschlossen
Der Bundestag hat am 01.07.2004 das erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz beschlossen. Bei beck-aktuell findet sich eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte: Unterbrechungsregelungen Verlesung von Schriftstücken Vereidigungsregelungen – Anwesenheit von Urkundsbeamten Strafbefehl gegen abwesenden Angeklagten Neue Aufgaben für Rechtspfleger Handelsregistereintragung – Erbscheinerteilung Straf- und Bußgeldsachen Nachtrag: Mehr zu diesem Thema auch hier bei MCNeubert.