Buchpreisbindung und Internet-Auktion
OLG Frankfurt am Main v. 15.06.2004 – 11 U (Kart) 18/04 Auch ein Privatmann, der mit einer gewissen Regelmäßigkeit neue Bücher im Internet-Auktionshandel anbietet, muss die Vorschriften des Buchpreisbindungsgesetzes einhalten. Weitere Informationen: Golem Heise-Online ZDNet Pressemitteilung des OLG Frankfurt