Namensrecht – zoll.de
§ 12 BGB LG Bochum v. 19.06.2002 – 4 O 166/02 1. Der Bundesrepublik Deutschland kommt das Namensrecht an der Bezeichnung „Zoll“ zu. 2. Die unautorisierte Registrierung und Nutzung der Domain „zoll.de“ durch ein Unternehmen verstößt damit gegen § 12 BGB, soweit die Umstände des Einzelfalls die Gefahr einer Zuordnungsverwirrung nahe legen. 3. Ein auf […]