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    <title>muepe.de | weblog peter müller</title>
    <link>http://www.muepe.de/</link>
    <description>Weblog | Domainrecht | Domainnamen | Urteile | Rechtsprechung | Download | Internet | München</description>
    <language>en-us</language>           
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    <copyright>©</copyright>             
    <category>Weblog</category>
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      <title>muepe.de | weblog peter müller</title>
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    <item> 
 <title>eiPott vs. iPod - OLG Hamburg, Az. 5 W 84/10</title> 
 <link>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1454</link> 
<description><![CDATA[Ein Eierbecher mit der Bezeichnung „eiPott“ kann nach Auffassung des OLG Hamburg Musikabspielgerät „iPod“ (Apple). „eiPott“ sei eine „künstliche Wortschöpfung“, begründete das Gericht - und zudem als Bezeichnung für einen Eierbecher unüblich.<br />
<br />
FAZ: <a href="http://www.faz.net/s/Rub8D05117E1AC946F5BB438374CCC294CC/Doc~E86744E5BB48C4326802E1A5145FF5EDE~ATpl~Ecommon~Scontent.html">„eiPott“ darf nicht weiter so heißen</a><br />
derStandard.et: <a href="http://derstandard.at/1282273298275/Rechtsstreit-Sieg-fuer-Apple-eiPott-muss-Namen-aendern">Sieg für Apple: "eiPott" muss Namen ändern</a><br />
<br />
]]></description> 
 <category>Recht - Marken</category> 
<comments>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1454</comments> 
 <pubDate>Mon, 23 Aug 2010 11:10:07 +0200</pubDate> 
</item><item> 
 <title>OLG Frankfurt: Haftung der DENIC wegen rechtwidriger Domains (Urteil vom 17.06.2010 - 16 U 239/09)</title> 
 <link>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1451</link> 
<description><![CDATA[Bei Vorliegen einer eindeutigen, sich aufdrängenden Namensrechtsverletzung ist die DENIC unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung zur Löschung der Domainregistrierung verpflichtet. Diese Voraussetzungen sind im Falle der Registrierung der Domainnamen „regierung-oberbayern.de", "regierung-unterfranken.de", "regierung-mittelfranken.de" und "regierung-oberfranken.de" durch in Panama ansässige Privatunternehmen gegeben.<br />
<br />
Nicht ausreichend zur Begründung der Störerhaftung der DENIC ist nach Auffassung des OLG Frankfurt das Vorliegen eines rechtskräftigen Titels gegen den Admin-C des Domainnamens; eine Haftung der DENIC setze vielmehr voraus, dass sich der rechtskräftige Titel gegen den Domaininhaber selbst richte.<br />
<br />
<b>Volltext:</b> <a href="http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/domainrecht/urteile/100617-olg-frankfurt-am-16-u-23909-loeschungspflicht-denic-regierung-mittelfrankende-et-al.html">Urteil des OLG Frankfurt vom 17.06.2010, Az. 16 U 239/09</a>]]></description> 
 <category>Recht - Domains</category> 
<comments>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1451</comments> 
 <pubDate>Thu, 8 Jul 2010 08:46:18 +0200</pubDate> 
</item><item> 
 <title>LG Berlin: essque.com (Teilurteil vom 02.03.2010 - 15 O 79/09)</title> 
 <link>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1449</link> 
<description><![CDATA[Im Streit zwischen zwei ausländischen Parteien um die Übertragung einer „.com“-Domain kann die Klage vor einem deutschen Gericht zulässig sein, wenn eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung vorliegt.<br />
<br />
Eine Klage auf Feststellung, dass kein Übertragungsanspruch besteht, ist wegen Rechtsmissbrauchs im Sinne des § 242 BGB unbegründet, wenn sich der Domaininhaber auf die formale Rechtsposition zurückzieht, dass nach deutschem Recht kein Anspruch auf Übertragung eines Domainnamens gewährt wird.<br />
<br />
<b>Volltext:</b> <a href="http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/domainrecht/urteile/100302-lg-berlin-15-o-7909-uebertragung-com-domain-rechtsmissbrauch.html">Teilurteil des LG Berlin vom 02.03.2010, Az. 15 O 79/09</a><br />
<b>Vorausgegangene UDRP-Entscheidung:</b> <a href="http://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/html/2009/d2009-0041.html">WIPO Entscheidung Nr. D2009-0041</a>]]></description> 
 <category>Recht - Domains</category> 
<comments>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1449</comments> 
 <pubDate>Thu, 8 Jul 2010 08:43:09 +0200</pubDate> 
</item><item> 
 <title>BGH: New York Times (Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09)</title> 
 <link>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1447</link> 
<description><![CDATA[Leitsätze des Gerichts:<p class="blockquote">a) Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persön-lichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung ande-rerseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann.<br />
b) Dies ist dann anzunehmen, wenn eine Kenntnisnahme von der beanstande-ten Meldung nach den Umständen des konkreten Falls im Inland erheblich näher liegt als es aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots der Fall wäre und die vom Kläger behauptete Beeinträchtigung seines Persönlich-keitsrechts durch Kenntnisnahme von der Meldung (auch) im Inland eintreten würde.</p>Zu ähnlicher Problematik gibt es derzeit nocht eine Vorlage des BGH zum EuGH (BGH, Beschluss vom 10.11.2009 - VI ZR 217/08) sowie ein Urteil des OLG Hamburg (Urteil vom 02.03.2010 - 7 U 70/09).]]></description> 
 <category>Recht - Internet</category> 
<comments>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1447</comments> 
 <pubDate>Thu, 10 Jun 2010 08:35:02 +0200</pubDate> 
</item><item> 
 <title>EuGH: reifen.eu (Urteil vom 03.06.2010 - C-569/08)</title> 
 <link>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1445</link> 
<description><![CDATA[Leitsätze des Gerichts:<p class="blockquote"><br />
1. Art. 21 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 874/2004 der Kommission vom 28. April 2004 zur Festlegung von allgemeinen Regeln für die Durchführung und die Funktionen der Domäne oberster Stufe ".eu" und der allgemeinen Grundregeln für die Registrierung ist dahin auszulegen, dass Bösgläubigkeit durch andere Umstände als die in den Buchst. a bis e dieser Bestimmung aufgeführten nachgewiesen werden kann.<br />
<br />
2. Für die Beurteilung der Frage, ob ein bösgläubiges Verhalten im Sinne von Art. 21 Abs. 1 Buchst. b in Verbindung mit Abs. 3 der Verordnung Nr. 874/2004 vorliegt, hat das nationale Gericht alle im Einzelfall erheblichen Faktoren und insbesondere die Umstände, unter denen die Eintragung der Marke erwirkt wurde, sowie die Umstände, unter denen der Name der Domäne oberster Stufe ".eu" registriert wurde, zu berücksichtigen.<br />
<br />
Was die Umstände betrifft, unter denen die Eintragung der Marke erwirkt wurde, hat das nationale Gericht insbesondere zu berücksichtigen:<br />
<br />
- die Absicht, die Marke nicht auf dem Markt zu benutzen, für den der Schutz beantragt wurde,<br />
- die Gestaltung der Marke,<br />
- die Tatsache, dass die Eintragung einer großen Zahl von anderen Marken, die Gattungsbegriffen entsprechen, erwirkt wurde, und<br />
- die Tatsache, dass die Eintragung der Marke kurz vor Beginn der gestaffelten Registrierung von Namen der Domäne oberster Stufe ".eu" erwirkt wurde.<br />
<br />
Was die Umstände betrifft, unter denen der Name der Domäne oberster Stufe ".eu" registriert wurde, hat das nationale Gericht insbesondere zu berücksichtigen:<br />
<br />
- die missbräuchliche Verwendung von Sonderzeichen oder Interpunktionszeichen im Sinne des Art. 11 der Verordnung Nr. 874/2004 zum Zweck der Anwendung der in diesem Artikel festgelegten Übertragungsregeln,<br />
- die Registrierung in der ersten Phase der gestaffelten Registrierung gemäß der Verordnung Nr. 874/2004 auf der Grundlage einer Marke, die unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens erlangt wurde, und<br />
- die Tatsache, dass eine große Zahl von Anträgen auf Registrierung von Domänennamen, die Gattungsbegriffen entsprechen, eingereicht wurde.</p><b>Volltext:</b> <a href="http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/domainrecht/urteile/100603-eugh-c-56908-reifeneu-missbraeuchliche-registrierung-boesglaeubigkeit.html">Urteil des EuGH vom 03.06.2010 - Az. C-569/08</a>]]></description> 
 <category>Recht - Domains</category> 
<comments>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1445</comments> 
 <pubDate>Thu, 10 Jun 2010 08:28:59 +0200</pubDate> 
</item><item> 
 <title>BGH entscheidet zu WLAN-Störerhaftung</title> 
 <link>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1443</link> 
<description><![CDATA[<a href="http://www.urheberrecht.org/news/3947/">Prüfungspflicht bezieht sich auf Einhaltung marktüblicher Sicherungen für den privaten Bereich im Zeitpunkt der Installation.</a>]]></description> 
 <category>Recht - Sonstige</category> 
<comments>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1443</comments> 
 <pubDate>Wed, 12 May 2010 19:59:36 +0200</pubDate> 
</item><item> 
 <title>Innenminister de Maizière will die Adressvergabe im Internet verstaatlichen</title> 
 <link>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1442</link> 
<description><![CDATA[<a href="http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_sicherheit_security_innenminister_de_maizi_re_will_die_adressvergabe_im_internet_verstaatlichen_story-39001024-41531464-1.htm">Die private Verwaltung sei nicht zukunftssicher. Es sei ein Phänomen, dass dies überhaupt funktioniere. Staatliche Kontrolle könne das Vertrauen der Bürger in sichere Online-Kommunikation stärken.</a>]]></description> 
 <category>Domains</category> 
<comments>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1442</comments> 
 <pubDate>Wed, 5 May 2010 14:35:15 +0200</pubDate> 
</item><item> 
 <title>BGH: EIFEL-ZEITUNG (Urteil vom 18.06.2009 - I ZR 47/07)</title> 
 <link>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1441</link> 
<description><![CDATA[Leitsätze des Gerichts:<p class="blockquote">a) Der Schutz eines Werktitels nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG setzt einen befugten Gebrauch voraus. Ein befugter Gebrauch liegt im Verhältnis zwischen Titelgläubiger und -schuldner nicht vor, solange die Benutzung des Werktitels dem Titelschuldner durch ein vollstreckbares Unterlassungsgebot verboten ist.<br />
<br />
b) In der Verwendung eines Domainnamens kann eine Benutzung als Werktitel liegen, wenn der Verkehr in dem Domainnamen ein Zeichen zur Unterscheidung eines Werks von einem anderen sieht.</p><b>Volltext:</b> <a href="http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/domainrecht/urteile/090618-bgh-i-zr-4707-eifel-zeitung.html">Urteil des BGH vom 18.06.2009, Az. I ZR 47/07</a>]]></description> 
 <category>Recht - Domains</category> 
<comments>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1441</comments> 
 <pubDate>Mon, 21 Dec 2009 17:10:15 +0100</pubDate> 
</item><item> 
 <title>LG Frankfurt a.M.: regierung-mittelfranken.de u.a. (Urteil vom 16.11.2009 - 2-21 O 139/09)</title> 
 <link>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1439</link> 
<description><![CDATA[Wird der DENIC ein rechtskräftiges Versäumnisurteil gegen den Admin-C eines offenkundig missbräuchlich registrierten Domainnamens vorgelegt, haftet die DENIC als sog. Störer und ist zur Löschung des Domainnamens verpflichtet.<br />
<br />
<b>Volltext:</b> <a href="http://www.bettinger.de/rechtsdatenbank/domainrecht/urteile/091116-lg-frankfurt-am-main-2-21-o-13909-regierung-mittelfrankende-et-al-haftung-der-denic.html">Urteil des LG Frankfurt am Main vom 16.11.2009, Az. 2-21 O 139/09</a>]]></description> 
 <category>Recht - Domains</category> 
<comments>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1439</comments> 
 <pubDate>Wed, 25 Nov 2009 17:37:43 +0100</pubDate> 
</item><item> 
 <title>OGH: justizwache.at</title> 
 <link>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1437</link> 
<description><![CDATA[<a href="http://kurier.at/geldundwirtschaft/1947264.php">Eine Privatperson kann laut einer Entscheidung der Höchstrichter nicht mehr so einfach den Namen einer Stadt für seine Homepage-Adresse verwenden. </a>]]></description> 
 <category>Recht - Domains</category> 
<comments>http://www.muepe.de/index.php?itemid=1437</comments> 
 <pubDate>Sat, 17 Oct 2009 13:48:44 +0200</pubDate> 
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