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LG Düsseldorf: Take-Down-Notice an Sedo kann Schutzrechtsverwarnung darstellen (Urteil vom 27.11.2013, Az. 2a O 42/13 U – markenboerse.de)

Im Streit um den Domainnamen „markenboerse.de“ ließ der Inhaber der deutschen Marke Nr. 30201046630 (Abbildung links) den Domain-Parking-Anbieter sedo GmbH unter Berufung auf seine Markenrechte auffordern, den Domainnamen zu sperren (sog. Take-Down-Notice). Nach Ansicht des LG Düsseldorf (Urteil vom 27.11 2013, Az. 2a O 42/13 U – markenboerse.de) kann eine solche Aufforderung eine Schutzrechtsverwarnung darstellen, welche, wenn sich nicht berechtigt […]

Sedo & Co.: Domain-Parking-Anbieter haften nach Inkenntnissetzung für markenrechtsverletzende Domainnamen (OLG Stuttgart, Urteil v. 19.04.2012, Az.: 2 U 91/11)

Mit Entscheidung vom 19.04.2012 (Az.: 2 U 91/11, Volltext abrufbar bei Telemedicus) hat das OLG Stuttgart entschieden, dass ein Domain-Parking-Anbieter als Störer für die rechtsverletzenden Inhalte haftet und konsequenterweise auch die Kosten einer nachfolgenden anwaltlichen Abmahnung zu ersetzen hat, wenn er über eine Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde und untätig geblieben ist.