Beiträge mit dem Tag "Markenrecht"

Sedo & Co.: Domain-Parking-Anbieter haften nach Inkenntnissetzung für markenrechtsverletzende Domainnamen (OLG Stuttgart, Urteil v. 19.04.2012, Az.: 2 U 91/11)

24. April 2012 | Kategorien: Domainrecht, Internetrecht | Kein Kommentar

Mit Entscheidung vom 19.04.2012 (Az.: 2 U 91/11, Volltext abrufbar bei Telemedicus) hat das OLG Stuttgart entschieden, dass ein Domain-Parking-Anbieter als Störer für die rechtsverletzenden Inhalte haftet und konsequenterweise auch die Kosten einer nachfolgenden anwaltlichen Abmahnung zu ersetzen hat, wenn er über eine Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde und untätig geblieben ist. Continue

BGH zur Eintragungsfähigkeit von Wortfolgen mit beschreibendem Gehalt (Link economy)

10. Januar 2012 | Kategorien: Markenrecht | Kein Kommentar

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss von 21.12.2011, Az.: I ZB 56/09, entschieden, dass die Marke “Link economy” für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35 und 41 eintragungsfähig ist.

Die Markenanmeldung wurde zunächst von der Markenstelle beim Deutschen Patent- und Markenamts wegen eines Freihaltebedürfnisses zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 18.03.2009, Az.: 29 W (pat) 72/06), da das Bundespatentgericht davon ausgegangen ist, dass der Marke “Link economy” für die beantragten Waren und Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehle.

Der BGH stellte nun fest, dass das BPatG einen denkbaren beschreibenden Gehalt der Marke unzulässigerweise in mehreren gedanklichen Schritten ermittelt hat und dass eine derartige analysierende Betrachtungsweise im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Zeichens unzulässig ist, weil sich daraus keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung des Inhalts von Waren oder Dienstleistungen ergibt.

Der Leitsatz des BGH lautet:

Lässt sich ein beschreibender Gehalt einer Wortfolge nur in mehreren gedanklichen Schritten ermitteln, rechtfertigt dies regelmäßig nicht den Schluss, die Wortfolge habe für das Publikum einen auf der Hand liegenden beschreibenden Inhalt und es fehle ihr deshalb jegliche Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Google Adwords: EuGH gibt explizit grünes Licht für Brandbidding (Rechtssache C-323/09 – Interflora Inc., Interflora British Unit / Marks & Spencer plc, Flowers Direct Online Ltd)

30. September 2011 | Kategorien: Markenrecht | Kein Kommentar

Nach einer am 22.09.2011 veröffentlichten Pressemitteilung des EuGH in der Rechtssache C-323/09 (Interflora Inc., Interflora British Unit / Marks & Spencer plc, Flowers Direct Online Ltd) geht das Gericht davon aus, dass die Benutzung eines Keywords zur Auslösung von Google AdWords-Anzeigen

grundsätzlich unter einen gesunden und lauteren Wettbewerb im Bereich der fraglichen Waren oder Dienstleistungen

fällt, sofern mit der Werbeanzeige selbst weder bloße Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen des Inhabers dieser Marke angeboten werden und die Marke nicht verwässert oder verunglimpft wird. Ferner dürfen im Übrigen die Funktionen der Marke nicht beeinträchtigt werden. Continue

bcc.de: BGH zu den Voraussetzungen eines Löschungsanspruchs bei Domainnamen (Urteil vom 20.01.2011 – I ZR 10/09)

4. August 2011 | Kategorien: Domainrecht, Markenrecht | Kein Kommentar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Streit zwischen zwei Firmen, die beide das Firmenschlagwort “BCC” verwenden, über die geltend gemachten Unterlassungsansprüche zu entscheiden (Urteil vom 20.01.2011, Az.: I ZR 10/09).

Dabei ging es hauptsächlich um die Frage, unter welchen  Voraussetzungen eine Branchenähnlichkeit zwischen zwei Unternehmen besteht, die regelmäßig Voraussetzung für markenrechtliche Unterlassungsansprüche aus geschäftlichen Bezeichnungen nach § 15 Abs. 2 MarkenG ist.

Die Leitsätze des BGH lauten:

a) Die Grenzziehung zwischen Branchenähnlichkeit und Branchenunähnlichkeit bei der Verwechslungsgefahr im Sinne von § 15 Abs. 2 MarkenG ist ebenso wie diejenige zwischen Waren- oder Dienstleistungsähnlichkeit und -unähnlichkeit bei der Verwechslungsprüfung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG nicht von der Kennzeichnungskraft des Klagekennzeichens abhängig.

b) Bestehen die Geschäftsfelder der Parteien in der Erbringung von Dienstleistungen, ist zur Beurteilung der Branchennähe regelmäßig auf diese Dienstleistungen und nicht auf die Mittel abzustellen, deren sich die Parteien hierbei bedienen.

c) Will der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz erstmals einen zusätzlichen Anspruch in den Rechtsstreit einführen (hier: Anspruch auf Urteilsbekanntmachung wegen Kennzeichenverletzung) oder seinen schon in erster Instanz geltend gemachten Anspruch auf einen weiteren Klagegrund (etwa ein weiteres Kennzeichen) stützen, muss er sich der Berufung des Beklagten anschließen.

Interessant sind die weiteren Ausführungen des Gerichts in der Urteilsbegründung, mit welchem der BGH dem Berufungsgericht, dass nach Zurückweisung erneut über den Rechtsstreit zu entscheiden hat, einige Hinweise gibt.

In diesem Zusammenhang stellt der BGH die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einwilligung in die Löschung eines Domainnamens auf markenrechtlicher und namensrechtlicher Grundlage nochmals fest. Danach setzt ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung eines Domainnamens auf markenrechtlicher Grundlage voraus, dass jedwede Belegung der unter dem Domainnamen betriebenen Internetseite eine Verletzungshandlung darstellt, also auch außerhalb der bisherigen Tätigkeitsbereiche der Beklagten. Ferner weist der BGH darauf hin, dass in Fällen, in denen beide Parteien berechtigte Namensträger sind, auch kein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung auf Grundlage von § 12 BGB besteht sondern vielmehr die Grundsätze des Rechts der Gleichnamigen Anwendung finden, nach denen ein Anspruch auf Einwilligung in die Löschung eines Domainnamens nur dann besteht, wenn die Interessen der beklagten Partei an der Benutzung des Namens in ihrem Domainnamen eindeutig hinter denjenigen der klagenden Partei zurücktreten müssen.



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