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LG Köln: Domain-Registrar haftet unter Umständen als Störer

Das LG Köln hatte im Zusammenhang mit Unterlassungsansprüchen wegen Verletzung des allgemeinen (Unternehmens-)Persönlichkeitsrechtes und Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb die Gelegenheit, sich zur Störerhaftung von Domain-Registraren zu äußern (Landgericht Köln, Urteil vom 13.05.2015, Az.: 28 O 11/15). Das Gericht hält die vom BGH im Hinblick auf Hosting-Provider entwickelten Grundsätze der Störerhaftung für anwendbar. Auch ein Domain-Registrar kann damit […]