Beiträge mit dem Tag "Domainrecht"

BGH veröffentlicht Entschdeidungsgründe im Verfahren um “regierung-oberbayern.de” (Urteil vom 27. Oktober 2011, Az.: I ZR 131/10 – regierung-oberfranken.de)

2. Mai 2012 | Kategorien: Domainrecht, Namensrecht | Kein Kommentar

Seit heute liegen die Entscheidungsgründe des BGH im Verfahren um die Domainnamen “regierung-oberfranken.de”, “regierung-mittelfranken.de”, “regierung-unterfranken.de” und “regierung-oberpfalz.de” (Az.: I ZR 131/10) vor, über das bereits berichtet wurde. Die Leitsätze lauten:

a) Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine offenkundige, von ihrem Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Verletzung des Namensrechts hingewiesen wird (Fortführung von BGHZ 148, 13 – ambiente.de).

b) Eine solche offenkundige Namensrechtsverletzung liegt vor, wenn es sich bei dem als verletzt geltend gemachten Namen um die offizielle Bezeichnung der für die Verwaltung eines Regierungsbezirks zuständigen Behörde handelt und der beanstandete Domainnamen von einem in Panama ansässigen Unternehmen registriert worden ist.

Urteilsgründe des BGH in Sachen “landgut-borsig.de” (Az. I ZR 188/09) veröffentlicht

29. März 2012 | Kategorien: Domainrecht, Namensrecht | Kein Kommentar

Die Urteilsgründe im Verfahren um die Zulässigkeit der Registrierung des Domainnamens “landgut-borsig.de” (Az. I ZR 188/09), über das bereits berichtet wurde, wurden veröffentlicht.

Leitsatz des BGH:

Der Eigentümer einer Liegenschaft, die im allgemeinen Sprachgebrauch des maßgeblichen Verkehrs mit dem bürgerlichen Namen einer Familie bezeichnet wird, kann diese Bezeichnung ungeachtet der Zustimmung der Namensträger für die Liegenschaft oder einen damit verbundenen Geschäftsbetrieb (weiter) verwenden, wenn hierfür ein berechtigtes Interesse besteht.

Die Sache wurde vom BGH zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

Heimbs Kaffee GmbH & Co. KG verliert UDRP-Verfahren um “allegretto.com”

7. November 2011 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Kein Kommentar

Der deutsche Kaffeehersteller Heimbs Kaffee GmbH & Co. KG, Tochter der Alois Dallmayr KG, ist im Wege des UDRP-Verfahrens gegen die Inhaberin des Domainnamens ”allegretto.com”, eine koreanische Firma, vorgegangen und unterlag (Heimbs Kaffee GmbH & Co. KG v. Ho Kyoung Trading Co, Ltd., Heui-il Kang, WIPO Case No. D2011-1407). Die Beschwerde scheiterte an dem Nachweis, dass der Domainname im Jahre 2002 durch das koreanische Unternehmen bösgläubig registriert wurde. Das Schiedsgericht stellte diesbezüglich fest, dass zum Zeitpunkt der Domainregistrierung lediglich Markenrechte an “ALLEGRETTO” in Deutschland bestanden haben und nicht nachgewiesen wurde, dass die Beschwerdegegnerin die Marke damals kannte.

As to registration in bad faith, the Panel notes that the Complainant is a German-based company, and the Respondent is based in Korea. At the time of the registration of the disputed domain name in 2002, the Complainant had only local German national trademarks, and there is nothing stated or proved in the Complaint that the Complainant’s trademark at that time was well-known outside Germany, much less indicating that the Respondent should have been aware of the Complainant’s trademark rights already at the date of the registration of <allegretto.com>. As also stated by the Respondent, the word “allegretto” is not the kind of word/trademark that can be said to be obviously related to one specific company or goods/services – especially not when the parties are so geographically separated as in this case.

Weitere Informationen zur UDRP finden Sie im Beitrag Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).

BGH bejaht Störerhaftung der DENIC eG in Fällen eindeutig missbräuchlicher Domainregistrierungen (regierung-oberbayern.de u.a.)

28. Oktober 2011 | Kategorien: Domainrecht, Namensrecht | Kein Kommentar

Der Bundesgerichtshof hatte am 27.10.2011 erneut über die Frage zu entscheiden, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die DENIC eG als Vergabestelle für Domainnamen unter der ccTLD “.de” als Störerin in Anspruch genommen werden kann (Urteil vom 27. Oktober 2011, Az.: I ZR 131/10 – regierung-oberfranken.de).

Die Entscheidung knüpft an die Entscheidung in Sachen ambiente.de (BGH vom 17.05.2001, Az.: I ZR 251/99) an, mit der der BGH schon vor mehr als 10 Jahren entschieden hatte, dass eine Haftung der DENIC eG als Störerin in Betracht kommt, wenn diese von einem Dritten darauf hingewiesen wurde, dass ein registrierter Domainname nach Ansicht dieses Dritten ein ihm zustehendes Kennzeichenrecht verletzt, und wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für die DENIC ohne weiteres feststellbar ist. In den weiteren Ausführungen stellte der BGH fest, dass die DENIC eG einen Rechtsverstoß dann unschwer erkennen kann,

wenn ihr ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel vorliegt oder wenn die Rechtsverletzung derart eindeutig ist, daß sie sich ihr aufdrängen muß.

Der Bundesgerichtshof bestätigte diese Rechtsprechung und entschied erneut, dass die DENIC gehalten ist, eine Domainregistrierung zu löschen, wenn sie auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen wurde und die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Continue

landgut-borsig.de – BGH verweist Streit um Namensrechte zurück ans Kammergericht

24. Oktober 2011 | Kategorien: Domainrecht, Namensrecht | Kein Kommentar

Der Bundesgerichtshof hatte im Verfahren I ZR 188/09 (Urteil vom 28. September 2011 – Landgut Borsig) darüber zu entscheiden, ob die Registrierung des Domainnamens “landgut-borsig.de” durch eine GmbH, die im Jahre 2000 einen Teil des vormals im Besitz der Berliner Industriellenfamilie von Borsig befindlichen Grundbesitzes “Gut Groß Behnitz” erwarb und dort unter der Bezeichnung “Landgut Borsig Groß Behnitz” kulturelle und sonstige Freizeitveranstaltungen veranstaltet und typische Produkte der Region verkauft, die Namensrechte eines Nachfahren der Industriellenfamilie verletzt.

Die Klage war vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht weitgehend erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil auf die Revision der Beklagten aufgehoben. Der Bundesgerichtshof ging ausweislich der Pressemitteilung Nr. 151/2011 davon aus, dass der Gebrauch der Bezeichnung “Landgut Borsig” beim Publikum den unzutreffenden Eindruck erwecken könne, der Namensträger habe als unmittelbarer Nachfahre des früheren Eigentümers Ernst von Borsig dem Gebrauch seines Namens zugestimmt und mithin eine Namensrechtsverletzung nach § 12 BGB nicht auszuschließen sei. Es könne jedoch ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Name “Landgut Borsig” für das Gut Groß Behnitz derart verselbständigt habe, dass die Zustimmung der Träger des Namens “Borsig” für eine Nutzung des Namens durch einen Dritten nicht mehr notwendig sei. Hiefür sei nach Ansicht des BGH erforderlich, dass die Bezeichnung “Landgut Borsig” zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beklagten die Benutzung der Bezeichnung “Landgut Borsig” aufgenommen haben, im allgemeinen Sprachgebrauch der näheren Umgebung üblich war. Hätte sich der Name “Landgut Borsig” auf diese Weise verselbständigt, könnten sich die Beklagten auf dieses Namensrecht stützen.

Da das Berufungsgericht noch keine Feststellungen dazu getroffen hat, ob sich die Bezeichnung “Landgut Borsig” im allgemeinen Sprachgebrauch gehalten hat, hat der BGH die Sache an das Kammergericht zurückverwiesen.

171:1 – LEGO verliert erstes UDRP-Verfahren

19. Oktober 2011 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Kein Kommentar

Wer die UDRP-Entscheidungen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) der letzten Jahre verfolgt hat weiß, dass die LEGO Juris A/S sehr konsequent und überaus erfolgreich gegen unberechtigte Domainregistrierungen vorgeht. Bislang existierten 171 UDRP-Entscheidungen, in denen die LEGO Juris A/S stets obsiegte, davon alleine 125 Entscheidungen aus den Jahren 2010 und 2011. Daneben gibt es eine Reihe von UDRP-Verfahren, die vor Entscheidung durch ein Schiedsgericht auf Antrag der Parteien abgebrochen wurden, in aller Regel eine Konsequenz aus der Bereitschaft des Domaininhabers, den oder die streitgegenständlichen Domainnamen auf den Beschwerdeführer zu übertragen.

Heute wurde nun die erste Entscheidung gegen LEGO Juris A/S veröffentlicht. Im Verfahren um den Domainnamen “legoworkshop.com” (LEGO Juris A/S v. Domain Administrator, Matthew Griffith, WIPO Case No. D2011-1263) scheiterte die LEGO Juris A/S an dem Nachweis, dass der Domaininhaber keine eigenen Rechte oder berechtigten Interessen an dem Domainnamen hat. Der Domaininhaber hatte in diesem Zusammenhang vorgetragen, dass er den Domainnamen für seinen 15jährigen Sohn registriert habe, der seit seinem dritten Lebensjahr ein großer LEGO-Fan sei. Auf der unter dem streitgegenständlichen Domainnamen abrufbaren Webseite wurden und werden Fotos und Videos von den LEGO-Kreationen seinen Sohnes abrufbar gehalten. Das Schiedsgericht erkannte in dieser Nutzung eine zulässige Nutzung nach § 4(c)(iii) der UDRP (“You are making a legitimate noncommercial or fair use of the domain name, without intent for commercial gain to misleadingly divert consumers or to tarnish the trademark or service mark at issue.”).

Die Entscheidung dürfte für LEGO Juris A/S zu verschmerzen sein, handelt es sich doch ganz offensichtlich nicht um einen klaren Fall von Cybersquatting.

UDRP: Germanwings GmbH verliert Verfahren um “german-wings.com” gegen Reisebüro (Germanwings GmbH v. Hin und Weg Flugreisenzentrale GmbH, WIPO Case No. D2011-1218)

3. Oktober 2011 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Kein Kommentar

Die Germanwings GmbH, Betreiberin der gleichnamigen Fluglinie, ging in einem Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) gegen ein Reisebüro vor, das bereits am 23.12.1999 den Domainnamen “german-wings.com” registriert hatte. Auf den ersten Blick denkt man an einen klaren Fall, der zu der Übertragung des streitgegenständlichen Domainnamens führen sollte. Das Schiedsgericht wies die Beschwerde jedoch ab (Germanwings GmbH v. Hin und Weg Flugreisenzentrale GmbH, WIPO Case No. D2011-1218). Continue

Zulässigkeit von Fanseiten unter der UDRP: LadyGaga.org vs. TomWelling.com

29. September 2011 | Kategorien: Domainrecht, UDRP | Kein Kommentar

Erst vor kurzem wurden beim National Arbitration Forum (NAF), einem der Streitbeilegungsanbieter für Streitverfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), zwei Entscheidungen veröffentlicht, die sich mit den Voraussetzungen der Zulässigkeit von Domainnamen befassten, die mit dem Namen einer berühmten Persönlichkeit identisch sind und in Verbindung mit einer Fanseite genutzt werden. Der US-amerikanische Schauspieler Tom Welling bekam den Domainnamen “TomWelling.com” zugesprochen (Tom Welling v. Kenneth Gold, NAF Claim No. 1393893), wohingegen die US-amerikanische Sängerin Stefani Joanne Angelina Germanotta, besser bekannt unter dem Namen Lady Gaga, mit ihrer Beschwerde gegen die Registrierung des Domainnamens “LadyGaga.org” scheiterte (Ms. Stefani Germanotta v. oranges arecool XD, NAF Claim No. 1403808). Continue

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