BGH: raule.de (Urteil vom 23.10.2008 - I ZR 11/06)

24. April 2009   |   Aufrufe  43808   |   Kommentare  0
Als Namensträger, der - wenn er seinen Namen als Internetadresse hat registrieren lassen - einem anderen Namensträger nicht weichen muss, kommt auch der Träger eines ausgefallenen und daher kennzeichnungskräftigen Vornamens (hier: Raule) in Betracht.

Volltext: Urteil des BGH vom 23.10.2008, Az. I ZR 11/06

OLG Hamburg: Reichweite eines Verbotstenors bei sog. "Vertipperdomains" (Beschluss vom 08.01.2009 - 5 W 1/09)

23. April 2009   |   Aufrufe  40478   |   Kommentare  0
Die im Wettbewerbsrecht geltende "Kerntheorie", nach der der Schutzumfang eines Unterlassungsgebots nicht nur identische, sondern auch ähnliche gleichwertige Verletzungsfälle umfasst, führt im Markenrecht nicht dazu, dass von einem Verbotstenor in Bezug auf eine konkrete Marke automatisch alle diejenigen Zeichen erfasst sind, die - unabhängig von der konkreten Buchstabenfolge und -verteilung - allein demjenigen Strukturprinzip folgen, welches Anlass und Grundlage für das ursprüngliche Verbot (hier: rechtsverletzende Zeichen "gübstiger.de" und "günstigert.de") war.

Volltext: Beschluss des OLG Hamburg vom 08.01.2009, Az. 5 W 1/09

Regensburg bleibt die deutsche Domainhochburg

09. April 2009   |   Aufrufe  40050   |   Kommentare  0
Mit 387 .de-Domains pro 1.000 Einwohner hat Regensburg zum zweiten Mal in Folge den Spitzenplatz unter den deutschen Städten und Kreisen errungen. Dies ergab die jährliche regionale Domainstatistik der deutschen Registrierungsstelle DENIC für 2008, in der 429 Städte und Kreise verzeichnet sind.

Mehr dazu in der Pressemitteilung der DENIC.

BGH AdWords II: "Beta Layout" (Urteil vom 22.01.2009 - I ZR 30/07)

13. März 2009   |   Aufrufe  39024   |   Kommentare  0
Wird ein mit einem fremden Unternehmenskennzeichen übereinstimmender Begriff bei einer Internetsuchmaschine als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, so kann eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Schlüsselwort und dem geschützten Kennzeichen zu verneinen sein, wenn bei Eingabe des Begriffs durch einen Internetnutzer auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift "Anzeigen" eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

Volltext: Urteil des BGH vom 22.01.2009, Az. I ZR 30/07

BGH AdWords I: "pcb" (Urteil vom 22.01.2009 - I ZR 139/07)

13. März 2009   |   Aufrufe  36977   |   Kommentare  0
Wird bei einer Internetsuchmaschine eine Bezeichnung, die von den angesprochenen Verkehrskreisen als eine beschreibende Angabe über Merkmale und Eigenschaften von Waren verstanden wird (hier: "pcb" als Abkürzung von "printed circuit board"), als sogenanntes Schlüsselwort (Keyword) angemeldet, ist eine kennzeichenmäßige Verwendung zu verneinen, wenn bei Eingabe einer als Marke geschützten Bezeichnung durch einen Internetnutzer (hier: "pcb-pool") auf der dann erscheinenden Internetseite rechts neben der Trefferliste unter einer Rubrik mit der Überschrift "Anzeigen" eine Werbeanzeige des Anmelders des Schlüsselworts eingeblendet wird, in der das geschützte Zeichen selbst nicht verwendet wird.

Volltext: Urteil des BGH vom 22.01.2009, Az. I ZR 139/07

Gegen die eigenen Fans...

13. März 2009   |   Aufrufe  34881   |   Kommentare  0

"toys.com" für 5,1 Millionen Dollar verkauft

01. März 2009   |   Aufrufe  39084   |   Kommentare  0

Älteste ".de"-Domain

25. Februar 2009   |   Aufrufe  36307   |   Kommentare  0
Über "symbolics.com" & Co. wir oft und viel berichtet, die SZ hat nun die älteste ".de"-Domain aufgetan: nach Angaben der SZ heißt die älteste deutsche Domain "uni-dortmund.de". Registriert wurde sie am 5. November 1986, und zwar deshalb, weil die Uni damals den Nameserver-Betrieb für Deutschland leistete.

BGH: "ahd.de" (Urteil vom 19.02.2009 – I ZR 135/06)

23. Februar 2009   |   Aufrufe  33217   |   Kommentare  0
Mit Urteil vom 19. Februar 2009 hat der BGH darüber entschieden, inwieweit ein Unternehmen sich dagegen wehren kann, dass seine eigene Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und genutzt wird.

Der BGH stellte klar, dass im Falle eines Namens- oder Kennzeichenrechts, das erst nach der Registrierung einer Domain durch Dritte entstanden ist, kein pauschaler Löschungsanspruch seitens des Rechteinhabers besteht, sondern nur ein Unterlassungsanspruch bei wettbewerbsrechtlich relevanter Nutzung durch den Domaininhaber, also bei Benutzung der Bezeichnung im gleichen Marktsegment. Die bloße Registrierung und das Halten der Domain sei per se nicht rechtsmissbräuchlich, da hierin keine Benutzung und keine Verletzung von Kennzeichenrechten liege.

Weitere Informationen zum Urteil des BGH vom 19.02.2009, Az. I ZR 135/06

Neue Internet-Adresszonen kommen nicht vor 2010

20. Februar 2009   |   Aufrufe  33447   |   Kommentare  0

BGH: Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (I ZR 125/07, I ZR 139/07, I ZR 30/07)

22. Januar 2009   |   Aufrufe  36978   |   Kommentare  0
Der Bundesgerichtshof hat heute gleich in drei Entscheidungen zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google Stellung genommen.

Im ersten Verfahren – I ZR 125/07 – hatte die beklagte Anbieterin von Erotikartikeln gegenüber Google das Schlüsselwort "bananabay" angegeben. "Bananabay" ist für die Klägerin, die unter dieser Bezeichnung ebenfalls Erotikartikel im Internet vertreibt, als Marke geschützt. Ist eine als Schlüsselwort benutzte Bezeichnung – wie in diesem Fall – mit einer fremden Marke identisch und wird sie zudem für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit denjenigen identisch sind, für die die fremde Marke Schutz genießt, hängt die Annahme einer Markenverletzung in einem solchen Fall nur noch davon ab, ob in der Verwendung der geschützten Bezeichnung als Schlüsselwort eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes liegt. Da die Bestimmungen des deutschen Rechts auf harmonisiertem europäischen Recht beruhen, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG-Vertrag vorzulegen.

Im zweiten Verfahren – I ZR 139/07 – standen sich zwei Unternehmen gegenüber, die über das Internet Leiterplatten anbieten. Für die Klägerin ist die Marke "PCB-POOL" geschützt. Der Beklagte hatte bei Google als Schlüsselwort die Buchstaben "pcb" angemeldet, die von den angesprochenen Fachkreisen als Abkürzung für "printed circuit board" (englisch für Leiterplatte) verstanden werden. Die Adword-Anmeldung von "pcb" hatte zur Folge, dass auch bei Eingabe von "PCB-POOL" in die Suchmaschine von Google in dem gesonderten Anzeigenblock neben der Trefferliste eine Anzeige für Produkte des Beklagten erschien. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall die Klage unter Aufhebung des Berufungsurteils abgewiesen. Der Markeninhaber kann in der Regel die Verwendung einer beschreibenden Angabe (hier "pcb") auch dann nicht untersagen, wenn sie markenmäßig benutzt und dadurch die Gefahr einer Verwechslung mit der geschützten Marke begründet wird. Der Bundesgerichtshof hat in diesem Fall eine markenrechtlich erlaubte beschreibende Benutzung angenommen. Da eine Kennzeichenverletzung schon aus diesem Grund zu verneinen war, kam es auf die in dem Verfahren I ZR 125/07 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegte Rechtsfrage nicht mehr an.

Am dritten Verfahren – I ZR 30/07 – war ebenfalls die Klägerin des zweiten Verfahrens – sie führt die Unternehmensbezeichnung "Beta Layout GmbH" – beteiligt. Hier ging es darum, dass ein anderer Wettbewerber bei Google als Schlüsselwort die Bezeichnung "Beta Layout" anmeldet hatte. Auch in diesem Fall erschien immer dann, wenn ein Internetnutzer bei Google als Suchwort "Beta Layout" eingab, neben der Trefferliste ein Anzeigenblock mit einer Anzeige für die Produkte des Wettbewerbers. In diesem Fall hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt, das eine Verletzung der Unternehmensbezeichnung und einen entsprechenden Unterlassungsanspruch mit der Begründung verneint hatte, es fehle an der für die Verletzung der Unternehmensbezeichnung erforderlichen Verwechslungsgefahr. Der Internetnutzer nehme nicht an, dass die in dem gesonderten Anzeigenblock neben der Trefferliste erscheinende Anzeige von der Beta Layout GmbH stamme. Diese tatrichterliche Feststellung des Verkehrsverständnisses war nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden. Da der Schutz der Unternehmensbezeichnungen anders als der Markenschutz nicht auf harmonisiertem europäischem Recht beruht, kam in diesem Verfahren eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht in Betracht.

Beschluss vom 22. Januar 2009 – I ZR 125/07 – Bananabay
Urteil vom 22. Januar 2009 – I ZR 139/07 – pcb
Urteil vom 22. Januar 2009 – I ZR 30/07 – Beta Layout

Quelle: PM des BGH

Amtseinführung / Inauguration von President Obama als Live-Stream im Internet

20. Januar 2009   |   Aufrufe  36535   |   Kommentare  0
Für alle, die heute am Arbeitsplatz sitzen und dennoch live dabei sein wollen, eine kleine Liste mit Internetseiten, die einen Livestream von der Amtseinführung im Internet bereitstellen:

Deutsch:
ARD (ab 17:03 Uhr)
ZDF

Englisch:
Joint Congressional Committee on Inaugural Ceremonies
CBS News
CNN
MSNBC
C-SPAN
ABC News

Das Programm der Amtseinführung gibt es auf Deutsch und Englisch.

Widerstand gegen neue gTLDs

09. Januar 2009   |   Aufrufe  37702   |   Kommentare  0
"Die Internet-Verwaltung ICANN stösst mit ihren Plänen zur Einführung zahlreicher neuer Top Level Domains auf erheblichen Widerstand in der US-Regierung: sowohl das US-Handelsministerium als auch die Kartellbehörde werfen ICANN Versäumnisse im Management vor, die einen raschen Start neuer Domain-Endungen unwahrscheinlich erscheinen lassen", berichtet domain-recht.de.

LG Hamburg: Löschungsansprüche bei Domaingrabbing (Urteil vom 12.08.2008 - 312 O 64/08)

30. Dezember 2008   |   Aufrufe  36005   |   Kommentare  0
Sog. "Domain-Grabbing" liegt vor, wenn schon der Domain-Erwerb allein darauf gerichtet ist, sich diese später vom Kenzeicheninhaber abkaufen oder lizenzieren zu lassen und der Erwerber sich damit ohne ein eigenes Interesse an der Domain an Dritten bereichern will, die wirtschaftlich auf die Nutzung der Domain angewiesen sind.

In einem solchen Fall kann der Inhaber des Unternehmenskennzeichens einen Löschungsanspruch gegen den Domain-Inhaber geltend machen, wenn es sich um Top-Level-Domains handelt, die typischerweise auch in Deutschland abgerufen werden (z.B. ".info", ".eu", ".net", ".org" etc.). Nur hinsichtlich dieser Domains wird ein Anspruch auf Löschung im Regelfall wegen wettbewerbswidriger Behinderung gem. § 4 Nr. 10 UWG begründet sein, nicht aber hinsichtlich länderspezifischer Top-Level-Domains, wenn bezüglich des jeweiligen Landes kein spezifisches Nutzungsinteresse aufgrund geschäftlicher Aktivität auf dem ausländischen Markt dargelegt wird.

Volltext: Urteil des LG Hamburg 12.08.2008, Az. 312 O 64/08

.tel: Registrierungsphase hat begonnen

07. Dezember 2008   |   Aufrufe  42744   |   Kommentare  0
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