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eiPott vs. iPod - OLG Hamburg, Az. 5 W 84/1023. August 2010 | 3277 | 0
Ein Eierbecher mit der Bezeichnung „eiPott“ kann nach Auffassung des OLG Hamburg Musikabspielgerät „iPod“ (Apple). „eiPott“ sei eine „künstliche Wortschöpfung“, begründete das Gericht - und zudem als Bezeichnung für einen Eierbecher unüblich.
FAZ: „eiPott“ darf nicht weiter so heißen derStandard.et: Sieg für Apple: "eiPott" muss Namen ändern OLG Frankfurt: Haftung der DENIC wegen rechtwidriger Domains (Urteil vom 17.06.2010 - 16 U 239/09)08. Juli 2010 | 14187 | 0
Bei Vorliegen einer eindeutigen, sich aufdrängenden Namensrechtsverletzung ist die DENIC unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung zur Löschung der Domainregistrierung verpflichtet. Diese Voraussetzungen sind im Falle der Registrierung der Domainnamen „regierung-oberbayern.de", "regierung-unterfranken.de", "regierung-mittelfranken.de" und "regierung-oberfranken.de" durch in Panama ansässige Privatunternehmen gegeben.
Nicht ausreichend zur Begründung der Störerhaftung der DENIC ist nach Auffassung des OLG Frankfurt das Vorliegen eines rechtskräftigen Titels gegen den Admin-C des Domainnamens; eine Haftung der DENIC setze vielmehr voraus, dass sich der rechtskräftige Titel gegen den Domaininhaber selbst richte. Volltext: Urteil des OLG Frankfurt vom 17.06.2010, Az. 16 U 239/09 LG Berlin: essque.com (Teilurteil vom 02.03.2010 - 15 O 79/09)08. Juli 2010 | 14153 | 0
Im Streit zwischen zwei ausländischen Parteien um die Übertragung einer „.com“-Domain kann die Klage vor einem deutschen Gericht zulässig sein, wenn eine wirksame Zuständigkeitsvereinbarung vorliegt.
Eine Klage auf Feststellung, dass kein Übertragungsanspruch besteht, ist wegen Rechtsmissbrauchs im Sinne des § 242 BGB unbegründet, wenn sich der Domaininhaber auf die formale Rechtsposition zurückzieht, dass nach deutschem Recht kein Anspruch auf Übertragung eines Domainnamens gewährt wird. Volltext: Teilurteil des LG Berlin vom 02.03.2010, Az. 15 O 79/09 Vorausgegangene UDRP-Entscheidung: WIPO Entscheidung Nr. D2009-0041 BGH: New York Times (Urteil vom 02.03.2010 - VI ZR 23/09)10. Juni 2010 | 18361 | 0
Leitsätze des Gerichts:
a) Die deutschen Gerichte sind zur Entscheidung über Klagen wegen Persön-lichkeitsbeeinträchtigungen durch im Internet abrufbare Veröffentlichungen international zuständig, wenn die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland in dem Sinne aufweisen, dass eine Kollision der widerstreitenden Interessen - Interesse des Klägers an der Achtung seines Persönlichkeitsrechts einerseits, Interesse des Beklagten an der Gestaltung seines Internetauftritts und an einer Berichterstattung ande-rerseits - nach den Umständen des konkreten Falls, insbesondere aufgrund des Inhalts der beanstandeten Meldung, im Inland tatsächlich eingetreten sein kann oder eintreten kann. EuGH: reifen.eu (Urteil vom 03.06.2010 - C-569/08)10. Juni 2010 | 19311 | 0
Leitsätze des Gerichts:
BGH entscheidet zu WLAN-Störerhaftung12. Mai 2010 | 25169 | 0
Innenminister de Maizière will die Adressvergabe im Internet verstaatlichen05. Mai 2010 | 26952 | 0
BGH: EIFEL-ZEITUNG (Urteil vom 18.06.2009 - I ZR 47/07)21. Dezember 2009 | 57176 | 0
Leitsätze des Gerichts:
a) Der Schutz eines Werktitels nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG setzt einen befugten Gebrauch voraus. Ein befugter Gebrauch liegt im Verhältnis zwischen Titelgläubiger und -schuldner nicht vor, solange die Benutzung des Werktitels dem Titelschuldner durch ein vollstreckbares Unterlassungsgebot verboten ist. LG Frankfurt a.M.: regierung-mittelfranken.de u.a. (Urteil vom 16.11.2009 - 2-21 O 139/09)25. November 2009 | 62941 | 0
Wird der DENIC ein rechtskräftiges Versäumnisurteil gegen den Admin-C eines offenkundig missbräuchlich registrierten Domainnamens vorgelegt, haftet die DENIC als sog. Störer und ist zur Löschung des Domainnamens verpflichtet.
Volltext: Urteil des LG Frankfurt am Main vom 16.11.2009, Az. 2-21 O 139/09 OGH: justizwache.at17. Oktober 2009 | 70283 | 0
BGH: vw.de - DENIC gibt Namensraum für ".de" frei15. Oktober 2009 | 69715 | 2
BGH: airdsl (Urteil vom 14.05.2009 - I ZR 231/06)13. Oktober 2009 | 71060 | 0
Leitsätze des Gerichts:
a) Der Schutz eines Domainnamens als Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG kann grundsätzlich erst einsetzen, wenn das über den Domainnamen erreichbare titelschutzfähige Werk weitgehend fertiggestellt ist. .yu ade30. September 2009 | 72941 | 0
LG Köln verhindert Übertragung von "xm.com"15. September 2009 | 76628 | 0
In einem zwischenzeitlich rechtskräftigen Urteil hat das LG Köln, festgestellt, dass dem bekannten US-amerikanischen Satelliten-Radiosender XM Satellite Radio Inc. kein Anspruch auf Übertragung des Domainnamens "xm.com" gegen den deutschen Domaininhaber zusteht (LG Köln, Urteil vom 16.06.2009, Az. 33 O 45/08, ausführliche Zusammenfassung des Urteils) . Die Übertragung wurde zuvor in einem UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum angeordnet.
Das Urteil dürfte bei Domaininhabern, die über Domainnamen verfügen, die wie vorliegend mit Kennzeichenrechten Dritter übereinstimmen, deren Nutzung außerhalb des Schutzbereichs dieser Kennzeichenrechte jedoch rechtmäßig ist, auf großes Interesse stoßen. Da nach deutschem Recht auf marken-, wettbewerbs- oder namensrechtlicher Grundlage regelmäßig kein Anspruch auf Übertragung eines Domainnamens besteht, kann mit der Wahl eines Registrars in Deutschland, dessen Sitz nach §§ 1, 3(b)(xiii) der Rules for Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy für den Gerichtsstand einer nach § 4(k) der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy gegen die Umsetzung der UDRP-Entscheidung gerichteten Klage maßgeblich sein kann, und einer Klage auf Feststellung, dass der vor dem Schiedsgericht geltend gemachte Übertragungsanspruch nicht besteht, eine Umsetzung einer Schiedsgerichtsentscheidung nach der UDRP im Einzelfall verhindert werden. LG Hamburg: wwwmoebel.de (327 O 117/09)29. August 2009 | 80021 | 0
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