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Adwords - Verwendung fremder Marken als Keyword ist zulässig (BGH, I ZR 125/07 - Bananabay II) II21. July 2011 | 12251 | 0
Zwischenzeitlich liegen die Leitsätze des zweiten Urteils des BGH im bananabay-Fall vor, über das schon berichtet wurde, und welches wie erwartet "Bananabay II" heißt.
Gibt ein Dritter ein mit einer Marke identisches Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers einem Suchmaschinenbetreiber gegenüber als Schlüsselwort an, damit bei Eingabe des mit der Marke identischen Zeichens als Suchwort in die Suchmaschine ein absatzfördernder elektronischer Verweis (Link) zur Website des Dritten als Werbung für der Gattung nach identische Waren oder Dienstleistungen in einem von der Trefferliste räumlich getrennten, entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint (Adwords-Werbung), liegt darin keine Benutzung der fremden Marke im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a MarkenRL, § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält, der angegebene Domain-Name vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist. ICM Registry veröffentlich Details zur Sunrise-Phase für .xxx21. July 2011 | 12701 | 0
Die Vergabestelle der neu eingeführten TLD ".xxx", ICM Registry, hat die Details zur Einführung bekannt gegeben.
Nach dem ".XXX LAUNCH OVERVIEW" begint die Vergabe von Domainnamen am 07.09.2011 mit der Sunrise-Phase. Diese ist unterzeilt in eine sog. "SUNRISE A", während derer Inhaber von Markenrechten oder identischen Domainnamen unter anderen Top-Level-Domains Domainnamen unter ".xxx" bevorrechtigt registrieren können. Daneben können ab diesem Zeitpunkt Inhaber von Marken, die zwar selbst kein Interesse an der Nutzung einer ".xxx"-Domain haben, ihre Marke jedoch gegen die Registrierung durch Dritte blockieren möchten, im Rahmen der sog. "SUNRISE B" Anträge auf bevorrechtigte Registrierung stellen. Vom 08.11.2011 an können dann Mitglieder der "adult Sponsored Community" im Rahmen der LANDRUSH-Phase Domainnamen registrieren, unabhängig davon, ob sie Inhaber von korrespondierenden Marken sind. Falls mehrere Anträge für einen Domainnamen eingehen, wird dieser Domainname am Ende der LANDRUSH-Phase versteigert. Die "adult Sponsored Community" ist in dem Domukent "Launch Plan and Related Policies" wie folgt definiert: Sponsored Community consists of individuals, business, entities, and organizations that: Die relevanteste Phase wird für die meisten Markeninhaber die "SUNRISE B" sein, während der Markeninhaber, die selbst nicht zur "adult Sponsored Community" gehören, Anträge auf Registrierung von Domainnamen stellen können, um die Registrierung durch Dritte zu verhindern. Diese Domainnamen werden mit einer Standard-Webseite verknüpft, auf der darüber informiert wird, dass der Domainname nicht zur Registrierung zur Verfügung steht. Adwords - Verwendung fremder Marken als Keyword ist zulässig (BGH, I ZR 125/07 - bananabay II)14. July 2011 | 13275 | 0
Die Diskussion um die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer fremden Marke im als Keyword im Rahmen des AdWords-Programm von Google ist beendet. Nach unzähligen und zum Teil sehr unterschiedlichen Urteilen der Instanzgerichte und Vorlagen an den EuGH hat der Bundesgerichtshof mit Entscheidung vom 13.01.2011 (Az.: I ZR 125/07 - bananabay II) den zunächst dem EuGH vorgelegten Fall "bananabay" endgültig entschieden. Die Entscheidungsgründe sind bislang nicht veröffentlicht, liegen dem Kollegen Volke jedoch bereits vor. Danach ist eine Nutzung einer fremden Marke zulässig, wenn die Anzeige selbst weder das Zeichen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält und der angegebene Domainname vielmehr auf eine andere betriebliche Herkunft hinweist.
EuGH C-324/09 L'Oréal u. a. / eBay: Haftung von eBay bei Markenverletzung13. July 2011 | 13070 | 0
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil com 12.07.2011 (Az.: C-324/09, L'Oréal u. a. / eBay) die Verantwortlichkeit von Betreibern eines Internet-Marktplatzes für die von Nutzern hervorgerufenen Verletzungen des Markenrechts präzisiert. Zur Frage der Haftung von Anbietern von Online-Marktplätzen führt der EuGH aus:
Unter Hinweis darauf, dass diese Prüfung Sache der nationalen Gerichte ist, hält er es für erforderlich, dass der Betreiber bei geleisteter Hilfestellung, die u. a. darin besteht, die Präsentation der Online-Verkaufsangebote zu optimieren oder diese Angebote zu bewerben, eine aktive Rolle spielt, die ihm eine Kenntnis der diese Angebote betreffenden Daten oder eine Kontrolle über sie verschaffen kann. In eigener Sache: Veranstaltungshinweis11. July 2011 | 13693 | 0
Ich werde am 28.07.2011 anläßlich des Workshops Domain-Lunch in Starnberg, der von der united-domains AG veranstaltet wird, zum Thema "Domainnamen: Begründung von Rechten - Verletzung von Rechten" vortragen.
Weitere Informationen zum Programm des Workshops und ein Anmeldeformular finden Sie auf den Seiten der united-domains AG. Alternative Streitbeilegungsverfahren nach der UDRP29. June 2011 | 14186 | 0
Nach § 4(i) der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), einem von der Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) eingeführten Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domainnamenstreitigkeiten, kann der Beschwerdeführer die Übertragung oder die Löschung des streitgegenständlichen Domainnamens bzw. der streitgegenständlichen Domainnamen beantragen, eine Rechtsfolge, die über den Rechteinhabern nach deutschem Recht in Fällen von Markenverletzung regelmäßig zustehenden Unterlassungsanspruch deutlich hinausgeht. Damit stellt die UDRP ein interessanten Werkzeug zur Unterbindung von rechtmissbräuchlicher Domainregistrierungen dar.
Die UDRP ist anwendbar auf Streitfälle um Second-Level-Domainnamen unter den generischen Top-Level-Domainnamen (gTLDs) wie ".com", ".net" und ".org". Daneben gibt es eine ganze Reihe von Ländern, die die UDRP identisch oder mit Änderungen für die eigene country-code Top-Level-Domainnamen (ccTLDs) übernommen haben, darunter Australien (".au"), Frankreich (".fr"), oder Spanien (".es"). Nach dem Wortlaut des § 4(a) der UDRP besteht ein Übertragungsanspruch bezüglich eines Domainnamens immer dann, wenn dieser i) mit einer Marke oder einem Dienstleistungszeichen des Beschwerdeführers identisch oder verwechslungsfähig ähnlich ist ("your domain name is identical or confusingly similar to a trademark or service mark in whichthe complainant has rights"), und ii) der Domaininhaber selbst keine Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen hat ("you have no rights or legitimate interests in respectof the domain name"), und iii) der Domainname bösgläubig registriert wurde und benutzt wird ("your domain name has been registered and is being used in bad faith"). Statistisch gesehen weisen die Schiedsgerichte der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), die als einer von derzeit vier Dispute-Resolution Service Provider für Verfahren nach der UDRP zugelassen ist, Beschwerden in nur 10,6 % der Fällen zurück. In den meisten Fällen wird auf Übertragung des streitgegenständlichen Domainnamens bzw. der streitgegenständlichen Domainnamen erkannt (65 %) oder das Verfahren eingestellt (23,3 %). In den verbleibenden 1,1 % der Fälle wird auf Löschung des Domainnamens erkannt. Weitere Details lassen sich der aktuellen Statistik der WIPO entnehmen. Weitere Informationen zur UDRP finden Sie im Beitrag Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP). UDRP: octopus.com - über den Umgang mit werthaltigen Domainnamen22. June 2011 | 15415 | 0
Erst jüngst wurde vor der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), einem der insgesamt vier Streitbeilegungsanbieter für Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP), ein interessantes Verfahren um den Domainnamen "octopus.com" entschieden (Octopustravel Group Limited v. Alexander Rosenblatt aka Yana Belkova, WIPO Case No. D2011-0417), interessant nicht zuletzt deshalb, weil es sich bei "Octopus" um einen beschreibenden Begriff handelt und der Domainname bereits im Jahre 1986 als 42. Domainname überhaupt erstmals registriert wurde, 13 Jahre vor der Gründung der Beschwerdeführerin.
Was auf den ersten Blick wie eine glatte Fehlentscheidung klingt und entsprechend auch in einigen Weblogs und Foren kommentiert wurde (siehe hier und hier) entpuppt sich bei näherer Betrachtungsweise als konsequente Umsetzung der Regelungen der UDRP und derer Ausgestaltung durch die Schiedsgerichte in den letzten 12 Jahren seit Einführung der UDRP. [weiterlesen...] ICANN gibt grünes Licht für neue Top-Level-Domains20. June 2011 | 16421 | 0
Die Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) macht den Weg für die Erweiterung des Internet-Namensraums frei. Mit der Entscheidung vom heutigen Tag beim Treffen der ICANN in Singapur wird der Namensraum für Domainnamen vollständig freigegeben. Bei dem nun beschlossenen Verfahren können sich vom 12.01.2012 bis zum 12.04.2012 Unternehmen und Organisationen um eine eigene Top-Level-Domain (TLD) bewerben. Damit wird es zukünftig möglich sein, TLDs wie ".munich", ".web", ".music" und ".law" oder auch firmeneigene Top-Level-Domains wie ".apple", ".facebook" oder ".google" zu nutzen.
Rod Beckstrom, President und CEO der ICANN, kommentierte die Entscheidung der ICANN mit den Worten "ICANN has opened the Internet's naming system to unleash the global human imagination. Today's decision respects the rights of groups to create new Top Level Domains in any language or script. We hope this allows the domain name system to better serve all of mankind". Quelle: ICANN Board Mitteilung Jeff Moss wird ICANN-Vizepräsident01. May 2011 | 24906 | 0
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing)21. December 2010 | 48002 | 0
Die Kolleginnen und Kollegen, die regelmäßig Filesharing-Fälle abmahnen, vertreten vehement die Auffassung, dass diese Sachverhalte nicht unter § 97a Abs. 2 UrhG zu subsumieren sind, wonach die der Ersatz der Abmahnkosten auf € 100 beschränkt ist, wenn es sich bei der abgemahnten Urheberrechtsverletzung um die erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handelt. In diesem Zusammenhang wird unermüdlich auf die amtliche Begründung verwiesen und damit argumentiert, dass diese beispielhaft die öffentliche Zugänglichmachung eines Stadtplanausschnitts der eigenen Wohnungsumgebung auf einer privaten Homepage, die öffentliche Zugänglichmachung eines Liedtextes auf einer privaten Homepage oder die Verwendung eines Lichtbildes in einem privaten Angebot einer Internetversteigerung nenne, jedoch gerade keinen Hinweis auf Filesharing-Fälle enthalte, woraus sich ableiten ließe, dass diese Fälle nicht umfasst sein sollen.
Nach dem Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums sollte der neu geschaffene § 97a UrhG Filesharing-Fälle jedoch explizit umfassen. Auf S. 118 heißt es wörtlich: Die Erstattung der Abmahnkosten beschränkt sich in diesem Fall auf 50 Euro. Dieser Betrag schließt Steuern und Auslagen wie Porto für den Abmahnvorgang ein. Sofern allerdings für die Ermittlung der Rechtsverletzung notwendige sonstige Auslagen anfallen, wie dies etwa bei der Ermittlung des hinter einer IP-Adresse stehenden Verletzers der Fall ist, sind diese nicht Bestandteil des in Absatz 2 genannten Betrages. Der BGH hatte diesen Punkt in seiner Entscheidung Sommer des Lebens (Az. I ZR 121/08) leider offen gelassen, nachdem in der korrespondierenden Pressemitteilung noch der Hinweis darauf erfolgt war, dass die Abmahnkosten "nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht" auf € 100 beschränkt gewesen wären.Es bleibt zu hoffen, dass die Frage zeitnah einer höchstrichterlichen Klärung zugeführt wird. .INFO Sunrise Domain Name Reallocation21. December 2010 | 48303 | 0
Afilias scheint die Prüfung der Anträge im Rahmen der .INFO Sunrise Domain Name Reallocation abgeschlossen zu haben. Heute habe ich eine entsprechende E-Mail mit folgendem Text erhalten:
Dear [...], Afilias gibt Gewinner des 2010 .INFO Award bekannt09. November 2010 | 58495 | 0
Der erste Platz geht an greentravelclub.info, glutenfreehelp.info und klimaretter.info folgen an Positionen 2 und 3. Das Preisgeld von insgesamt USD 15.000 geht zur Hälfte an greentravelclub.info. Weitere Informationen gibt es unter info-award.info.
ICANN: Neue Top-Level-Domains kommen nächstes Frühjahr06. November 2010 | 59626 | 0
".de"-Domains bald mit "ß"27. October 2010 | 61306 | 0
eiPott vs. iPod - OLG Hamburg, Az. 5 W 84/1023. August 2010 | 78169 | 0
Ein Eierbecher mit der Bezeichnung „eiPott“ kann nach Auffassung des OLG Hamburg Musikabspielgerät „iPod“ (Apple). „eiPott“ sei eine „künstliche Wortschöpfung“, begründete das Gericht - und zudem als Bezeichnung für einen Eierbecher unüblich.
FAZ: „eiPott“ darf nicht weiter so heißen derStandard.et: Sieg für Apple: "eiPott" muss Namen ändern |
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