Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat vor dem Landgericht Hamburg einen bislang nicht rechtskräftigen Beschluss erwirkt, wonach dem ID-Medien-Verlag verboten ist, die Domain deutsches-handwerk.de weiter zu verwenden. In den Urteilsgründen wird dazu ausgeführt, dass durch die Verwendung der Domain der irreführende Eindruck erweckt werde, es handle sich um den Internetauftritt einer berufsständischen Organisation. Das Landgericht Hamburg hat festgestellt, dass der ZDH dem ID-Medien-Verlag die Benutzung der Domain www.deutsches-handwerk.de untersagen darf.
Quelle: Schwerin-News