LG Hannover bestätigt Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung des ®-Zeichens („R im Kreis“) in Verbindung mit noch nicht eingetragenen Marken
Die Frage stellt sich bei fast jeder Markenanmeldung: Ab wann darf ich das ® („R im Kreis“) verwenden?
Das LG Hannover hat nun die in der Rechtsprechung vorherrschende Ansicht (vgl. nur BGH NJW NJW 2009, 2747 – Thermoroll) nochmals bestätigt, wonach eine Verwendung des ®-Zeichens erst ab Eintragung einer Marke zulässig und bei lediglich angemeldeten Marken wettbewerbswidrig im Sinne der §§ 5 Abs. 1 Nr. 3, 3 UWG ist (LG Hannover, Urteil vom 22.10.2013, Az. 32 O 29/13). Es handelt sich dabei um den Fall der sog. Markenberühmung, einen Fall der Werbung mit nicht bestehenden Schutzrechten.
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