Coca-Cola verliert Rechtsstreit gegen PepsiCo wegen Verletzung ihrer dreidimensionalen Marke „Konturflasche“ (LG Hamburg – Az. 315 O 310/11)

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 31.05.2012 (Az.: 315 O 310/11, nicht rechtskräftig) die Klage von Coca-Cola gegen PepsiCo wegen Verletzung ihrer dreidimensionalen Marke „Konturflasche“ abgewiesen. Coca-Cola hatte mit der Klage versucht, PepsiCo die Benutzung der sog. Carolina-Flasche zu untersagen, die PepsiCo seit 2010 verwendet.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass Coca-Cola kein Anspruch wegen Markenrechtsverletzung zustehe, da es an einer hinreichenden Ähnlichkeit der betroffenen Flaschen fehle. Deshalb werde durch die Carolina-Flasche in den Augen der angesprochenen Verbraucher weder das „Image“ von Coca-Cola ausgenutzt, noch die Kennzeichnungskraft der Konturflasche als Marke beschädigt. Mangels hinreichender Ähnlichkeit werde auch nicht die Gefahr einer Verwechslung der Carolina-Flasche mit der geschützten Coca-Cola Konturflasche begründet. Die angesprochenen Verbraucher stellten aufgrund der deutlichen Abweichungen zwischen den Flaschen keine gedankliche Verbindung zwischen der Carolina-Flasche und der Coca-Cola Konturflasche her.

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