Abmahnung wegen Benutzung der Bezeichnung „Sonne“ für Brot: Hofpfisterei gewinnt Löschungsverfahren vor dem LG München I

Die Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH ist Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Bestandteil „Sonne“, darunter auch die deutsche Wortmarke Nr. 953907 Sonne mit Priorität vom 27.07.1974. Eine Herstellerin von Backmischungen, die selbst wegen der Benutzung der Bezeichnung „Klostersonne“ auf Unterlassung in Anspruch genommen worden war, hatte nach Informationen der Süddeutschen Zeitung mit einer Löschungsklage vor dem LG München I versucht, die Marke „Sonne“ insgesamt löschen zu lassen. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Bezeichnung „Sonne“ für Sonnenblumenbrote nicht als allgemein üblich angesehen werden müsse. Die Klägerin unterlag damit mit dem Antrag auf Löschung der Marke für Brote. Lediglich für alle anderen Back- und Konditor- sowie Schokoladen- und Süßwaren muss die Beklagte die Marke wegen Nichtbenutzung löschen lassen. Bislang ist nicht bekannt, ob die Hofpfisterei in Berufung gehen wird.

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