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Jump to navigation Der Theaterbesuch als Gesundheitsrisiko - zur Haftung für Hörschäden beim Einsatz einer SchreckschusspistoleTheaterbesucher müssen [...] damit rechnen, dass in einer Aufführung Schreckschusspistolen zum Einsatz kommen können. Unter Berücksichtigung der Kunstfreiheit und der Unterhaltungserwartungen des Publikums kann der Einsatz von Schreckschusspistolen bei Theateraufführungen nicht als Unsitte oder Nachlässigkeit angesehen ist. Wer – wie der Kläger – vorgeschädigt und besonders lärmempfindlich ist, geht mit einem Theaterbesuch ein Gesundheitsrisiko ein und muss die Folgen der Verwirklichung dieses Risikos selbst tragen. berichtet der OLG-Report über das Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 29.7.2004 - 1 U 254/03.Beitrag #227, geschrieben am 17. August 2004 um 21:53. Dieser Beitrag wurde bislang 34706 mal aufgerufen. Thema: Ist Recht Druckversion - Permalink KommentareAm 18. August 2004 um 00:31 von Matthias: Kommentar hinzufügen |
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Noch nie eine Oper mitgemacht? Da kann es auch laut werden.
Das ist wie auf ein Rockkonzert gehen und sich dann beschweren, dass es zu laut gewesen sei!