LG Frankfurt a.M.: regierung-mittelfranken.de u.a. (Urteil vom 16.11.2009 - 2-21 O 139/09)

Wird der DENIC ein rechtskräftiges Versäumnisurteil gegen den Admin-C eines offenkundig missbräuchlich registrierten Domainnamens vorgelegt, haftet die DENIC als sog. Störer und ist zur Löschung des Domainnamens verpflichtet.

Volltext: Urteil des LG Frankfurt am Main vom 16.11.2009, Az. 2-21 O 139/09

Beitrag #1439, geschrieben am 25. November 2009 um 17:37.
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Thema: Recht - Domains
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