UDRP: Kein Screenshot, keine Übertragung (Sizzler USA Franchise, Inc., Sizzler International Marks, LLC and Sizzler Restaurants Group Pty Ltd. v. Kydia Incorporated, NAF Claim No. 1479049 – houstonindiansizzler.com)

In einer aktuellen Entscheidung des National Arbitration Forum (NAF) wies ein Beschwerdepanel die Beschwerde einzig aus dem Grund zurück, weil der Beschwerdeführer keinen Screenshot der unter dem streitgegenständlichen Domainnamen abrufbaren Webseite vorgelegt hat (Sizzler USA Franchise, Inc., Sizzler International Marks, LLC and Sizzler Restaurants Group Pty Ltd. v. Kydia Incorporated, NAF Claim No. 1479049).

Nach § 4(b) der UDRP muss der Beschwerdeführer nachweisen, dass der Domaininhaber selbst keine Rechte oder berechtigten Interessen an dem streitgegenständlichen Domainnamen hat. Ein solcher Nachweis durch den Beschwerdeführer ist in den meisten Fällen faktisch nicht zu führen, weil dieser regelmäßig keine Kenntnis von den tatsächlichen Umständen auf Seiten des Beschwerdegegners hat. Aus diesem Grund begnügen sich die Schiedsgerichte damit, dass vom Beschwerdeführer ein Anscheinsbeweis (prima facie) gefordert wird. Sofern der Beschwerdeführer diesen erbringt (was in der Praxis unproblematisch möglich ist) verschiebt sich die Beweislast und der Beschwerdegegner muss selbst Nachweise für eigene Rechte oder berechtigte Interessen vorlegen.

Im Verfahren um den Domainnamen „houstonindiansizzler.com“ behauptete der Beschwerdeführer, der Beschwerdegegner habe keine Rechte oder berechtigte Interessen, legte jedoch noch nicht einmal einen Screenshot der Webseite vor. Der Panelist sah darin keinen Anscheinsbeweis und wies die Beschwerde alleine deshalb zurück:

Complainants contend that Respondent’s decision to use a confusingly similar domain name illustrates that Respondent’s use of the domain name has no legitimate noncommercial or fair use.  However, Complainants do not provide evidence as to the content or use of the <houstonindiansizzler.com> domain name either in the form of photographic evidence or a written description.   Based on the lack of evidence as to the use of the disputed domain name, the Panel declines to find that Respondent lacks a bona fideoffering under Policy ¶ 4(c)(i), or a legitimate noncommercial or fair use under Policy ¶ 4(c)(iii).

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