ICANN ändert UDRP-Rules zum 01.03.2015 – „Cyberflight“ wird abgeschafft

Die Internet Corporation For Assigned Names and Numbers (ICANN) hat mitgeteilt, dass die Rules for Uniform Domain Name Dispute Resolution, die die Regeln für Verfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) festlegen, zum 01.03.2015 geändert werden.

Keine Parteizustellung mehr an Beschwerdegegner

Bislang muss eine Beschwerde nach der UDRP mit Einreichung zugleich auch an den Domaininhaber des betroffenen Domainnamens geschickt werden. Damit besteht das Risiko, dass der Domaininhaber den betroffenen Domainnamen umgehend nach Kenntnis von der Beschwerde an einen Dritten überträgt, und das Verfahren damit erschwert bzw. behindert wird. Problematisch kann dies insbesondere dann sein, wenn gegen den ursprünglichen Domaininhaber ein Übertragungsanspruch besteht, der neue Domaininhaber jedoch selbst Berechtigter im Sinne der UDRP ist. Solche Übertragungen werden von den Schiedsgerichten zwar als Verstoß gegen § 8(a) der UDRP angesehen mit dem Ergebnis, dass sich ein Übertragungsanspruch auch gegen den neuen Domaininhaber durchsetzen lässt. Ein Cyberflight führt jedoch immer zu (unnötigem) zusätzlichem Aufwand auf Seiten des Beschwerdeführers.

Dem hat die ICANN nun ein Ende gesetzt, in dem sie den Beschwerdeführer durch Streichung der aktuellen Regelung in § 3(b)(xii) der Rules in Zukunft davon entbindet, den Beschwerdegegner direkt über die Beschwerde in Kenntnis zu setzen. Ferner wird bestimmt, dass der Registrar den streitgegenständlichen Domainnamen innerhalb von zwei Geschäftstagen zu blockieren hat und den Beschwerdegegner nicht vor Blockierung über das gegen ihn eingeleitete Verfahren in Kenntnis setzen darf. Durch die Blockierung wird der Domaininhaber, wie auch im Falle eines DISPUTE-Eintrags bei einer .de-Domain, an einer Übertragung des Domainnamens gehindert.

Fristverlängerungsmöglichkeit für Beschwerdegegner

Durch die Änderung der Rules wird dem Beschwerdegegner ferner die Möglichkeit eingeräumt, die Frist zur Erwiderung auf die Beschwerde ohne Angabe von Gründen um 4 Tage verlängern zu lassen.

Einvernehmliche Streitbeilegung

Schließlich wurde in die Neufassung auch ein Prozedere für eine einvernehmliche Beilegung des Verfahrens vor Entscheidung festgeschrieben.

Im Ergebnis sind die Änderungen sehr sinnvoll. Insbesondere wird auch der immer wieder geäußerten Kritik Rechnung getragen, dass die Frist zur Einreichung der Beschwerdeerwiderung zu kurz sei. Die vollständigen Änderungen und Texte lassen sich einem von der ICANN zur Verfügung Versionsvergleich der Rules (PDF) entnehmen.

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