Berlusconi’s Mediaset S.p.A. verliert UDRP-Verfahren um „mediaset.com“

Mediaset S.p.A., die vom früheren italienischen Regierungschef Silvio Berlusconi gegründete Fernseh-Sendergruppe, scheiterte bei dem Versuch, den Domainnamen „mediaset.com“ im Wege des UDRP-Verfahrens übertragen zu bekommen (Mediaset S.p.A. v. Didier Madiba, Fenicius LLC, WIPO Case No. D2011-1954).

Das Schiedsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die bloßen Behauptungen der Beschwerdeführerin nicht geeignet seien, den Nachweis zu erbringen, dass der Domainname bösgläubig benutzt wurde, und ließ die Fragen der bösgläubigen Registrierung und des Vorliegens eigener Rechte oder berechtigter Interessen auf Seiten des Beschwerdegegners im Ergebnis offen. Die Beschwerdeführerin hatte bezüglich der Bösgläubigkeit auf Seiten des Beschwerdegegners lediglich behauptet, dieser sei bösgläubig, da der Domainname nicht aktiv genutzt würde, die Marken der Beschwerdeführerin bekannt seien und der Beschwerdegegner seine Identität in der Vergangenheit durch Nutzung eines Whois-Privacy-Service geheim gehalten habe. Der Beschwerdegegner argumentierte, der Begriff „Mediaset“ sei rein beschreibend und er habe den Domainnamen registriert, um ihn zum Vertrieb von Media Sets zu benutzen.

Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass das UDRP-Verfahren Markeninhabern keinen Freifahrtschein zur Erlangung von Domainnamen gibt. Vielmehr muss wohl überlegt werden, ob die Voraussetzungen des § 4(a) der UDRP gegeben sind und ein Nachweis der Bösgläubigkeit des Beschwerdegegners geführt werden kann.

Weitere Informationen zur UDRP finden Sie im Beitrag Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).

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