Apple Inc. gewinnt „ipods.com“ im UDRP-Verfahren (Apple Inc. v. Private Whois Service, WIPO Case No. D2011-0929)

Apple Inc. hat in einem Schiedsverfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) die Übertragung des Domainnamens „ipods.com“ erwirkt. Der Wert des Domainnamens dürfte beträchtlich sein. Apple hatte 2007 die Domain „iphone.com“ für einen siebenstelligen Betrag und in diesem Jahr den Domainnamen „icloud.com“ für 4,5 Millionen Dollar angekauft.

In der Entscheidung vom 21.07.2011 ist der Schiedsrichter David J.A. Cairns davon ausgegangen, dass der Domainname, der auf eine Parking-Webseite unter einem anderen Domainnamen weitergeleitet wurde, die Werbelinks zu Apple-Produkten enthielt, mit den IPOD-Marken von Apple verwechslungsfähig ist, der Domaininhaber selbst keine Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen hat und der Domainname bösgläubig registriert und benutzt wurde.

Die Entscheidung ist im Ergebnis sicher richtig und zeigt einmal mehr, dass die Nutzung eines nicht rein beschreibenden Domainnamens in Verbindung mit einer Parking-Webseite regelmäßig zur Übertragung des Domainnamens unter der UDRP führt. Der Domaininhaber hätte seine Chancen deutlich verbessern können, wenn er den Domainnamen in Verbindung mit einer Webseite zum Verkauf von IPODS genutzt hätte. Nach der vorherrschenden Meinung der Schiedsgerichte kann sich ein Reseller nämlich auf eigene Rechte oder berechtigte Interessen an einem Domainnamen berufen, wenn er tatsächlich Produkte über die Webseite verkauft, ausschließlich die Produkte des Markeninhabers verkauft und über seine Verbindung zum Markeninhaber aufklärt (vgl. Oki Data Americas, Inc. v. ASD, Inc. WIPO Case No. D2001-0903; Experian Information Solutions, Inc. v. Credit Research, Inc. WIPO Case No. D2002-0095).

Weitere Informationen zur UDRP finden Sie im Beitrag Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).

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