Allianz SE gewinnt UDRP-Verfahren um „allianz-kredit.com“

Die Allianz SE war im UDRP-Verfahren gegen den Inhaber des Domainnamens „allianz-kredit.com“ erfolgreich (Allianz SE v. Sven Gauger, WIPO Verfahren Nr. D2011-2053), der den Domainnamen ausweislich der Urteilsgründe

zwar nicht notwendigerweise zum Betrieb einer Website, gleichwohl jedoch aktiv genutzt hat, und zwar als E-Mail-Kontakt zur Abwicklung von Fernabsatzgeschäften, die Gegenstand polizeilicher Ermittlungen in Deutschland gewesen sind.

Das Schiedsgericht stellte fest, dass zwischen der in Deutschland bekannten, wenn nicht berühmten Marke „Allianz“ und dem Domainnamen Ähnlichkeit im Sinne des § 4(a)(i) der UDRP besteht, der Beschwerdegegner selbst keine Rechte oder berechtigte Interessen an dem Domainnamen im Sinne von §§ 4(a)(ii) i.V.m. 4(c) der UDRP hat und der Domainname im Sinne der §§ 4(a)(iii) i.V.m. 4(b) der UDRP bösgläubig registriert und benutzt wurde.

Die Entscheidung erging in deutscher Sprache, da der Registrierungsvertrag, dessen Sprache nach § 11 der UDRP-Rules für die Sprache des Schiedsverfahrens regelmäßig maßgeblich ist, ebenfalls in Deutsch geschlossen wurde.

Weitere Informationen zur UDRP finden Sie im Beitrag Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP).

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