OLG Stuttgart: Deutscher Admin-C eines ausländischen Inhabers einer .de-Domain nicht zwingend zustellungsbevollmächtigt

Im Zuge der Veröffentlichung einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Rechtsbeschwerdeverfahren (BGH, Beschluss vom 06.11.2013, Az. I ZB 48/13) wurde die Begründung eines bisher unveröffentlichten Beschlusses des OLG Stuttgart bekannt. Im Klageverfahren gegen einen im Ausland ansässigen Domaininhaber vor dem LG Stuttgart sollte die Klage dem in Deutschland wohnhaften administrativen Ansprechpartner (Admin-C) der Domain zugestellt […]