BGH zur Verwechslungsgefahr zwischen Einzelhandelsdienstleistungen und den auf sie bezogenen Waren (Az. I ZR 49/12 – OTTO CAP)

Der Bundesgerichtshof hatte sich in einer aktuellen Entscheidung (Az. I ZR 49/12 vom 31.10.2013 – OTTO CAP) mit der Frage der Verwechslungsgefahr zwischen Einzelhandelsdienstleistungen (Nizza-Klasse 35) und den auf sie bezogenen Waren zu befassen. Eine Waren- bzw. Dienstleistungsähnlichkeit müsse nach Ansicht des Gerichts dann angenommen werden, wenn die angesprochenen Verkehrskreise annehmen könnten, die Waren und […]