LG Düsseldorf: Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei Geltendmachung von Löschungsansprüchen bei Domainnamen entbehrlich

Das LG Düsseldorf hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine außergerichtliche Aufforderung zur Löschung eines Domainnamens ohne Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausreichend ist, um dem Domaininhaber die Möglichkeit der positiven Kostenfolge des § 93 ZPO bei sofortigem Anerkenntnis im Prozess abzuschneiden (LG Düsseldorf vom 12.03.2013 – 2a O 371/10). Das Gericht […]