BGH: Liefervertrag mit nur einem Kunden kann für ernsthafte Markenbenutzung ausreichen (Urteil vom 25.04.2012 – I ZR 156/10 – Orion)

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25.04.2012 – I ZR 156/10 – Orion) kann bereits ein Liefervertrag mit nur einem Kunden für die rechtserhaltende Benutzung einer Marke ausreichen, wenn der Vertrag einen nach den Verhältnissen des Markeninhabers erheblichen Umfang hat. Das Gericht kam darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass es für eine rechtserhaltende Benutzung nicht […]