KG Berlin: Admin-C haftet nicht für Spam (Urteil vom 03.07.2012, Az.: 5 U 15/12)

Das KG Berlin stellte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 03.07.2012, Az.: 5 U 15/12) fest, dass der administrative Kontakt (Admin-C) eines Domainnamens nicht generell im Wege der Störerhaftung für von diesem Domainnamen versandte Spam-E-Mails haftbar gemacht werden kann. Es ging in diesem Zusammenhang davon aus, dass das Versenden solcher E-Mails eine völlig eigenständige Handlung […]