Sedo & Co.: Domain-Parking-Anbieter haften nach Inkenntnissetzung für markenrechtsverletzende Domainnamen (OLG Stuttgart, Urteil v. 19.04.2012, Az.: 2 U 91/11)

Mit Entscheidung vom 19.04.2012 (Az.: 2 U 91/11, Volltext abrufbar bei Telemedicus) hat das OLG Stuttgart entschieden, dass ein Domain-Parking-Anbieter als Störer für die rechtsverletzenden Inhalte haftet und konsequenterweise auch die Kosten einer nachfolgenden anwaltlichen Abmahnung zu ersetzen hat, wenn er über eine Rechtsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde und untätig geblieben ist.