Domain „zahnwelt-dortmund.de“ verletzt Marke „Zahnwelt“

Das OLG Frankfurt hat den Streit zwischen dem Inhaber der Marke „Zahnwelt“ und dem Inhaber der Domain „zahnwelt-dortmund.de“, der den Domainnamen in Verbindung mit den vom Schutzbereich der Marke umfassten Dienstleistungen benutzt hatte,  zu Gunsten des klagenden Markeninhabers entschieden (OLG Frankfurt, Urteil vom 23.02.2012, Az. 6 U 256/10). Nach Ansicht des Gerichts stehe dem geltend […]