BGH zur Herausgabe von Domainnamen (Az.: I ZR 187/10 – gewinn.de)

Der Bundesgerichtshof hat mit Entscheidung vom 18.02.2012 entschieden, dass ein vormaliger Domaininhaber gegen einen Dritten, der sich des Domainnamens bemächtigt hat, einen Anspruch auf Einwilligung in die Korrektur des Whois-Registers hat (BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 187/10 – gewinn.de). Die Leitsätze des BGH lauten: a) Durch die Registrierung eines Domainnamens erwirbt der Inhaber kein […]