OLG Frankfurt: Haftung der DENIC wegen rechtwidriger Domains (Urteil vom 17.06.2010 – 16 U 239/09)
Bei Vorliegen einer eindeutigen, sich aufdrängenden Namensrechtsverletzung ist die DENIC unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung zur Löschung der Domainregistrierung verpflichtet. Diese Voraussetzungen sind im Falle der Registrierung der Domainnamen „regierung-oberbayern.de“, „regierung-unterfranken.de“, „regierung-mittelfranken.de“ und „regierung-oberfranken.de“ durch in Panama ansässige Privatunternehmen gegeben. Nicht ausreichend zur Begründung der Störerhaftung der DENIC ist nach Auffassung des OLG Frankfurt (Urteil […]