EuGH: Keine Telefonnummer im Impressum erforderlich (Urteil vom 16.10.2008 – C-298/07)

Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2000/31/EG ist dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist, den Nutzern des Dienstes vor Vertragsschluss neben seiner E-Mail-Adresse weitere Informationen zur Verfügung zu stellen hat, die eine schnelle Kontaktaufnahme und eine unmittelbare und effiziente Kommunikation ermöglichen. Eine Telefonnummer muss dabei nicht zwingend genannt werden; ein elektronisches Kontaktformular […]