Kein „POST“-Monopol
Die Deutsche Post AG kann Mitbewerbern nicht untersagen, die Bezeichnung „POST“ zu verwenden, soweit sich die Wettbewerber durch Zusätze von dem in Alleinstellung benutzten Markenwort „POST“ abgrenzen und nicht durch eine Anlehnung an weitere Kennzeichen und Ausstattungsmerkmale der Deutschen Post AG – etwa an das Posthornzeichen oder an die Farbe Gelb – die Verwechslungsgefahr erhöhen. […]