LG München I verbietet „adword“-Werbung für Rechtsanwälte

Die Verwendung des Namens eines Kapitalanlage-Fonds bei der Internet-Suchmaschine Google als „adword“, um Trefferzahlen für eine Anzeige, die auf die Website einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei verlinkt, zu generieren, ist wegen fehlender Sachlichkeit unzulässig. Dies entschied die 7. Zivilkammer des Landgerichts München I (LG München I) laut einer Pressemitteilung vom 14.11.2006 am 26.10.2006 […]