Münchner scheitert mit Feinstaub-Klage
Gericht: Umfassendes Problem, daher kein Anspruch auf örtliche Maßnahmen In einer bundesweit ersten Entscheidung ist ein Münchner mit seiner Klage gegen die Überschreitung des EU-Feinstaubgrenzwertes in seiner Wohngegend gescheitert. Der Anwohner der viel befahrenen Landshuter Allee habe keinen Anspruch auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen, entschied das Bayerische Verwaltungsgericht München am Mittwoch. [via heute.de] Pressemitteilung des VG München […]