dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est

Gefunden im Palandt, 63. A, § 242, Rz. 52. Arglistig handelt, wer etwas fordert, das er sofort wieder herauszugeben muss. Dies ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sagt das Juraforum, Böswillig handelt, wer fordert, was sofort zurückgewährt werden muss: Diese Wendung leitet sich aus dem Rechtsgrundsatz ab, dass man […]