Clausula rebus sic stantibus

Gefunden im Palandt, 63. A., § 313 Rz. 11 und 22. Wortwörtlich: Vorbehaltlich, dass die Dinge so bleiben. Bedeutung: Rechtsspruch, dass bei Änderung der Situation ein Vertrag nicht mehr bindend ist. sagt das Imperium Romanum, Die Vertragsparteien erwarten, dass sich das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bis zur Vertragserfüllung nicht wesentlich ändert (bei Störung der […]

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Tools zum erstellen von 80×15-Buttons gibt es einige. Dieses kann jedoch auch Bilder integrieren. [via Dr. Web]

Google darf mit Domains handeln

ICANN hat Google als Domain-Registratur akzeptiert Google wurde von der ICANN als Domain-Registratur anerkannt, wie ein Blick in die entsprechende ICANN-Übersicht zeigt. Damit könnte Google schon bald damit beginnen, als Domain-Anbieter aufzutreten. berichtet golem.