Verwechslungsgefahr – eltern-online.de
§ 5 Abs. 1, 3, § 15 Abs. 2, 4 MarkenG OLG Hamburg v. 31.07.2003 – 3 U 145/02 Das Gericht bejahte die Verwechslungsgefahr zwischen der Domain eltern-online.de und dem Werktitel „Eltern“ und sah den Anspruch auf Freigabe des Domainnamens als begründet an. Der Zusatz „-online“ im Domainnamen der Beklagten stehe der Verwechslungsgefahr nicht entgegen. […]