Alleinstellungsbehauptung – tauchschule-dortmund.de
§ 3 UWG OLG Hamm v. 18.03.2003 – 4 U 14/03 Die Verwendung einer Gattungsbezeichnung in Kombination mit einem Städtenamen stellt eine Alleinstellungsbehauptung dar und verstößt gegen § 3 UWG. Zu diesem Ergebnis kam das OLG Hamm, als es die Zulässigkeit der Verwendung des Domainnamens tauchschule-dortmund.de durch eine Tauchschule in Dortmund zu beurteilen hatte. Klägerin […]